Die Schwellenkorporation Hasliberg (hienach Schwellenkorporation genannt) nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch das Organisationsreglement der Gemeinde Hasliberg übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung.
Die Kontrollaufgaben übt sie grund-sätzlich im Rahmen von Art. 44 Abs.2 des Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG) aus. |
Bei der Ausführung der Unterhalts- und Verbauungsarbeiten hält sich die Schwellenkorporation an die Verfahrensregeln des WBG und der Wasserbauverordnung (WBV) und beachtet deren Planungs- und Handlungs-grundsätze.
Die Schwellenkorporation umfasst das Teilgebiet der Gemeinde Hasliberg gemäss Perimeterplan. |
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